Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Einlass

Voraussetzung für den Einlass zu der jeweiligen Veranstaltung ist der Erwerb einer gültigen Eintrittskarte.

Der Zutritt zum Festivalgelände wird nur mit einem sogenannten Besucherbändchen gestattet, welches der Gast im Tausch gegen eine gültige Eintrittskarte an den im Lageplan ausgewiesenen Bändchen-Tauschstationen erhält.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung des jeweiligen gesetzlichen Vertreters oder eines Erziehungsberechtigten Zutritt.

Der Veranstalter behält sich vor, dem Festivalbesucher aus wichtigem Grund den Einlass zu verwehren. In diesem Fall hat der Festivalbesucher das Recht auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Ein derartiger Anspruch besteht nicht, sofern der Festivalbesucher die Verweigerung des Einlasses zu vertreten hat.

 

  1. Durchführung der Veranstaltung / Witterung

Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Sollte durch die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Körper und Gesundheit der Festivalbesucher oder der sonstigen an dem Festival beteiligten Personen bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Fall sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen wichtigen Gründen, insbesondere bei höherer Gewalt, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittspreises.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsansprüche sind in diesem Fall auf den Nennwert der Eintrittskarte beschränkt.

Sollte während der Veranstaltung kein Schnee auf der Skipiste liegen, erfolgt vom Veranstalter für die vorher gekauften Skipässe keine Rückerstattung.

Verkäufer der Skipässe ist der Liftbetreiber.

 

  1. Haftung

Der Veranstalter haftet in Fällen der positiven Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung nur, sofern er, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Dies gilt nicht, soweit es sich um Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit handelt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens begrenzt.

Dem Festivalbesucher ist bewusst, dass Musikfestivals eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Soweit möglich, trifft der Veranstalter Vorsorge, um dauerhafte Hör- und Gesundheitsschäden zu unterbinden, ohne hierfür jedoch in irgendeiner Form einzustehen. Den Festivalbesuchern wird zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu benutzen. Diese sind an jedem Merchandising-Stand sowie bei den Hilfsdiensten erhältlich. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt insoweit auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangen oder gestohlene Gegenstände der Festivalbesucher.

 

  1. Mitführen von Gegenständen / Sicherheitskotrollen

Das Mitführen von Glasbehältern jeder Art, Kanister, Dosen und/oder sonstigen Trinkbehältern, eigenen Lebensmitteln, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstigen schweren Behältnissen, Fackeln, pyrotechnischen Gegenständen, Waffen aller Art sowie sonstigen gefährlichen Gegenständen auf dem Veranstaltungsgelände ist strikt untersagt.

Nichtalkoholische Getränke dürfen bis zu einer Menge von 0,5 Liter pro Person in PET-Flaschen mitgeführt werden.

Beim Einlass zu der Veranstaltung werden Sicherheitskontrollen durchgeführt. Der Ordnungsdienst ist seitens des Veranstalters angewiesen, eine Leibesvisitation vorzunehmen. Hiermit erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte einverstanden. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist in jedem Falle Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände auszusprechen.

 

  1. Fotografieren / Bild- und Tonaufzeichnungen

Auf dem Festivalgelände ist das Fotografieren für den privaten Gebrauch grundsätzlich gestattet. Das Mitführen von Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion sowie Aufzeichnungsgeräten (MP3/MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) jeglicher Art ist jedoch untersagt. Ton- oder Bildmitschnitte der auftretenden Künstler sind ohne Genehmigung des Veranstalters oder des jeweiligen Künstlers unzulässig. Die Veröffentlichung derartiger Aufnahmen wird ggf. auch strafrechtlich verfolgt.

Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigt der Festivalbesucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. Ebenso willigt der Festivalbesucher in die anschließende Verwendung dieses Bild- und Tonmaterials in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien, insbesondere in Form von Ton- und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z. B. über das Internet ein.

 

  1. Programmänderungen

Der Veranstalter behält sich vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. Ein Anspruch des Besuchers auf den Auftritt bestimmter Künstler besteht nicht.

Programmänderungen werden seitens des Veranstalters so früh wie möglich bekannt gegeben. Änderungen während des Festivals werden auf den Leinwänden und durch Aushänge bekannt gemacht.

 

  1. Anreise und Parken

Die Anreise zum Veranstaltungsgelände ebenso wie das Parken erfolgt auf eigene Gefahr. Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz auf oder in der Nähe des Festivalgeländes.

 

  1. Verhalten der Festivalbesucher

Auf dem Festivalgelände ist jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Festivalbesucher ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.

Das sogenannte Stage-diving, Crowd-surfing, Pogen, das Klettern auf die Bühne, Traversen oder ähnliches ist grundsätzlich untersagt. Ein derartiges Fehlverhalten des Festivalbesuchers kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

Tiere dürfen nicht auf das Festivalgelände mitgebracht werden.

 

  1. Hausrecht

Das Hausrecht wird auf dem Festivalgelände vom Veranstalter bzw. den von ihm beauftragten Personen wahrgenommen.

 

  1. Gerichtsstand

Soweit zulässig, wird für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Festivalbesuch als Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart. Es gilt deutsches Recht.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt.